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fitnessFive-AGB´s für Partnerstudios

Kooperationsvereinbarung zur Ertragssteigerung

 

Präambel

 

FITNESSfive (ein Projekt der Push-Corporation) hat ein neues Marketingkonzept auf High-Tech Basis entwickelt zur Kundenerhöhung bzw. Maximalauslastung eines Fitnesscenters verbunden mit einer erheblichen Ertragsteigerung.

Das Fitnessstudio möchte sich an diesem Neukundengewinnungs-Konzept beteiligen mit dem Ziel eine nachhaltige Steigerung der eigenen Kundenzahl verbunden mit einer Ertragssteigerung zu erreichen.

Hierzu vereinbaren die Parteien eine vertragliche Kooperation und treffen dabei die nach- stehenden Regelungen.

Dabei verfolgen die Vertragsparteien mit dieser Vereinbarung keinen gemeinsamen Zweck im Sinne des § 705 BGB, das heißt: beide Gesellschaften sind und bleiben eigenständig in ihrem Handlungs- und Verantwortungsbereich.

 

§ 1 FITNESSfive-MITGLIEDplus

(1)          FITNESfive stellt dem Studio die FITNESSfive-APP oder die FITNESSfive-Webseite zur Verfügung. Bestehende Mitglieder können sich kostenlos und unverbindlich am FITNESSfive-Concept registrieren und darüber den Status MITGLIEDplus erhalten. Mit der plusMITGLIEDSCHAFT können sie dann über die FITNESSfive-Webseite oder APP, ihre Freunde, Bekannte, Kollegen und Familienangehörige in ihr Partnerstudio einladen, um ihr eigenes Fitness-Team zu bilden.

(2)          Das bestehende Studio-Mitglied ist mit dem Status MITGLIEDplus berechtigt seine Mitgliedschaft mit seinen Freunden, Bekannten, Kollegen und Familienangehörige (Teammitglieder) zu teilen (Membership-Sharing).

(3)          Dabei hat „das Team-Mitglied“ stets die gültige Hausordnung im Fitnessstudio unbedingt zu beachten; hierzu wurde es von FITNESSfive bereits zuvor über die FITNESSfive-Webseite und App hingewiesen.

(4)          Den MITGLIEDplus-Status erhält das bestehende Studio-Mitglied durch Registrierung auf der FITNESSfive-APP oder auf der FITNESSfive-Webseite.

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§ 2 Teammitglieder

(1)          Das Teammitglied des plusMITGLIEDS bekommt über die FITNESSfive-App oder über die FITNESSfive-Webseite Zugang zu einem Buchungskalender mit Studio- / Trainingszeiten, welche in verschiedenen Zeitzonen mit unterschiedlichen Tarifen unterteilt sind.

(2)          Bei genau diesen Studiozeiten kann ein Teammitglied auf der Basis eines 30-Minutentaktes Studio-/ Trainingszeiten über die FITNESSfive-App oder FITNESSfive-Webseite buchen, ohne eine hierfür Mitgliedschaft machen zu müssen.

(3)          Diese Preise sind exklusive Fitnessteam-Preise und nur den Teammitgliedern vorbehalten.

(4)          Selbstverständlich steht es dem Fitnessstudio frei, mit diesen bei ihm trainierenden Personen

auch einen eigenen Mitgliedschaftsvertrag abzuschließen.

(5)          Schließt das Fitnessstudio tatsächlich einen eigenen Mitgliedschaftsvertrag mit einer bei ihr – gemäß vorstehendem Absatz (4) – trainierenden Person ab, so ist das Fitnessstudio verpflichtet, für jeden Einzelfall eine einmalige Werbeprovision von brutto € 50,00 an FITNESSfive zu bezahlen. Daher ist jeder zustande gekommene Mitgliedschaftsvertrag sofort an FITNESSfive zu melden.

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§ 3 weiterer Ablauf

(1)          Das Teammitglied bucht über die FITNESSfive-APP oder über die FITNESSfive-Webseite Studiozeiten und bezahlt diese gebuchten Studiozeiten über die FITNESSfive-App, die FITNESSfive-Webseite oder Bar im Studio. Dabei werden dem Team-Mitglied pro gebuchter 30-minütigen Studiozeit den vorher (zwischen FITNESSfive und dem Studio) vereinbarten Betrag berechnet. Die Zahlungsart kann das Team-Mitglied beim Buchungsvorgang wählen.

(2)          Ein Teammitglied kann nur über ein bestehendes Studiomitglied, welches den Status MITGLIEDplus hat eingeladen werden und am Buchungssystem teilnehmen. Auf Wunsch des Studios können beliebig viele Mitglieder einbezogen werden.

(3)          Die plusMitgliedschaft ist freiwillig, kostenlos und kann jedem Interessenten oder auch bei Nachfrage, jedem bestehenden Mitglied angeboten werden.

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§ 4 Nutzungsentgelt und Provisionen

(1)          Die monatlichen Buchungseingänge aus jedem Fitnessteam werden von FITNESSfive verwaltet und die dementsprechenden Provisionen inklusive einer Abrechnung ausbezahlt.

(2)          Das Studio-plusMITGLIED erhält 20 % Provision aus den Umsätzen seiner Teammitglieder. Nicht mitinbegriffen sind Trainer und Personaldienstleistungen.

(3)          FITNESSfive erhält 20 % Provision aus allen Umsätzen.

(4)          Das teilnehmende Partner-Studio erhält den Restbetrag nach Abzug der Provisionen ausbezahlt.

(5)          In Aktionszeiträumen kann die Provison für das plusMITGLIED bis zu 10 % erhöht werden. In diesem Fall erhält FITNESSfive 5 % weniger und das Partnerstudio ebenfalls 5 % weniger. Aktionszeiträume werden generell von FITNESSfive festgelegt.

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§ 5 Inkrafttreten und Laufzeit des Vertrages, Kündigung

(1)          Dieser Kooperationsvertrag zur „Ertragssteigerung sowie Kundenerhöhung“ tritt mit Wirkung ab Online-Registrierung in Kraft und wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Im ersten Vertragsjahr steht dem Studio ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der ersten drei Monate zu. In dieser Zeit kann das Studio den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der ersten 3 Monate kündigen.

(2)          Sofern dieser Kooperationsvertrag nicht rechtzeitig von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, so verlängert sich dieser für jeweils weitere 12 Monate.

(3)          Für eine Vertragskündigung ist eine Kündigungsfrist von (2) Monaten einzuhalten. Diese hat in Textform Form zu erfolgen und ist dem anderen Vertragspartner nachweislich innerhalb der Kündigungsfrist zuzustellen. Bei einer Kündigung darf die FITNESSfive-Webseite und APP nicht weiter vom Studio genutzt werden.

(4)          Eine fristlose Kündigung dieses Kooperationsvertrages ist nur bei Vorliegen eines sog. „wichtigen Grundes“ möglich.

 

(5)          Das Fitnessstudio erklärt sich bereit, als Vertragspartner auf der Internet-Website von FITNESSfive zu Präsentationszwecken die eigenen Datendaten mitzuteilen, wie z.B. Firmenbezeichnung, Name und Ort etc. Für diese Daten ist das Studio selbst verantwortentlich.

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§ 6 Studio-Teilnahmegebühren 

(1)          Die an FITNESSfive zu entrichtende Studioteilnahmegebühr beträgt monatlich 29 €.  Die Studioteilnahmegebühr beinhaltet die dem Studio und seinen plusMITGIEDERN bereitgestellte FITNESSfive-Buchungs-Webseite sowie die komplette Verwaltung und Abrechnung sowie eine Telefonhotline.

Zu Beginn der Teilnahme wird eine einmalige Einrichtungsgebühr für die FITNESSfive-Webseite in Höhe von 99 € zur Zahlung fällig. 

Ein Werbepaket bestehend aus: Werbeflyer, Plakate, Rollup und Anmeldeformulare für Studiomitglieder wird zusätzlich einmalig in Höhe von 149 € zur Zahlung fällig. Alle Preise gelten jeweils zzgl. 19 % UMST. Weitere Kosten enstehen dem Studio nicht.

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§ 7 Salvatorische Klausel

(1)          Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Kooperationsvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.

(2)          Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Bestimmungen alsbald durch neue wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahkommen. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.

(3)          Sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dieses Schriftformerfordernis gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.

(4)          Jeder Vertragspartner erhält eine gegengezeichnete Ausfertigung dieses Kooperationsvertrages ausgehändigt.

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Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart.

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